Bedingungen für die
Garantieverlängerung um 1 Jahr

Septodont garantiert, dass der Biodentine Mixer (das « Produkt ») für einen Zeitraum von 12 Monaten (die « Garantiezeit ») nach Ablauf der zweijährigen Basisgarantie, die der Händler, der das Produkt verkauft hat, gewährt hat, frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern ist und im Wesentlichen die in der Produktbeschreibung angegebenen technischen Spezifikationen erfüllt. Verschleißteile, wie z.B. Sicherungen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie gilt nicht für Produkte, (i) die manipuliert oder anderweitig verändert wurden; (ii) die durch Missbrauch, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Unfälle seitens des Käufers entstanden sind; oder (iii) die entgegen der Verpackungsspezifikation oder den schriftlichen Anweisungen von Septodont gelagert, behandelt oder verwendet wurden. Diese Garantie gilt ausschließlich und anstelle aller anderen schriftlichen, mündlichen oder stillschweigenden Qualitäts- und Leistungsgarantien. Alle anderen Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter, werden hiermit von Septodont abgelehnt. Das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers im Falle eines Mangels oder einer Unzulänglichkeit des Produkts, sei es aufgrund von Garantie, Vertrag, Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung oder anderweitig, ist ein vollständig konformes Ersatzprodukt ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.

 

Der Käufer muss Septodont innerhalb von 15 Tagen nach Auftreten der angeblichen Diskrepanz oder Fehlfunktion eine vollständige schriftliche Beschreibung der Diskrepanz oder Fehlfunktion zukommen lassen und das defekte Produkt an Septodont senden. Wenn der Käufer Septodont nicht innerhalb dieser 15-Tage-Frist benachrichtigt, gilt dies als Verzicht auf seine Ansprüche. In jedem Fall haftet Septodont nicht für Mängel, die nach Ablauf der Garantiezeit auftreten.